Wie Euskirchen mit der Industrialisierung langsam zur
„Stadt der Schulen“ wurde

Vorstellung durch die Euskirchener Lokalpresse des Kölner Stadt-Anzeigers (Dezember 1973)
04.03.2008

Statt zur Sonntagsarbeit durften Kinder zur Sonntagsschule gehen:

Da Euskirchen vor etwa 180 Jahren keine ordentliche Schule besaß, muss angenommen werden, dass mit Beginn der Industrialisie­rung und der Entwicklung der heimatlichen Tuchindustrie auch das Schulwesen seine Impulse erhalten hat", schreibt Hans-Dieter Arntz in seinem soeben von der Stadt Euskirchen herausgegebenen Büchlein „Die Entwicklung des Euskirchener Schulwesens unter Berücksich­tigung der Industrialisierung.

Dieses erste und fleißige Werk über die Entwicklung des Euskirchener Schulwesens schließt eine echte Lücke in der Heimatforschung und bietet da­bei aufschlussreichen und inter­essanten Wissensstoff, von dem es eigentlich erstaunlich ist, dass er solange ungesichtet blieb. Studienrat Hans-Dieter Arntz ist Erziehungs- und Sozialwissen­schaftler am Mädchengymnasi­um Marienschule in Euskirchen. Er hat in monatelanger Kleinar­beit Archive in Aachen, Koblenz, Brühl, Düsseldorf durch­forstet, insbesondere aber auch das Euskirchener Stadtarchiv - nach entsprechenden Hinweisen seines damaligen Leiters, des 1971 verstorbenen Redakteurs Carl Brandt.

Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in der 100 Seiten starken Schrift, die durch zahlreiche Bild- und Urkundenbeigaben bereichert wird, enthalten.

 

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Frühere Schularten

Ausgehend vom 15. Jahrhundert und der ältesten Urkunde über die Euskirchener Schulge­schichte weist der Verfasser wissenschaftlich nach, dass sich erst mit dem Aufkommen und der Festigung der Euskirchener Tuchindustrie die Kreisstadt zur „Stadt der Schulen" entwickelte. Es gab sogar am Ende des 19. Jahrhunderts eine Judenschule.

Zu den Etappen der Euskirchener Schulgeschichte gehören u.a.: Volksschule, Sonntagsschule für „Fabrikkinder“, Gymnasium, evangelische Privatschule, Berufs- und Handelsschule, Höhere Töchterschule, Kleinkinderschule,  Sonntagsarmenschule, bis hin zum ersten Vorschlag zur Gründung einer „Realklas­se" mit höherer Schulbildung durch den Lehrer Obernier um1835. Erst am 18. April 1950 wurde jedoch erst in Euskirchen eine Real­schule eröffnet.

Mit Genehmigung des Ver­fassers entnehmen wir einige Passagen aus dem Büchlein, die dokumentarisch erläutern, dass - in ihrer Zeit und aus ihrer Zeit heraus beurteilt -, die Eus­kirchener Fabrikanten wohl kaum  die allerschlimmsten „Ausbeuter" gewesen sein dürften.

Die Sonntags-Armenschule  

Bürgermeister Boener (1817-1836) hatte 1829 eine Sonntags-Armenschule einrichten kön­nen, die für alle berufstätigen Jungen obligatorisch wurde. Hierzu der Verfasser:

Im Vergleich zu anderen In­dustriestädten war es den Eus­kirchener Fabrikanten hoch an­zurechnen, dass sie die »aus dem Handwerk überkommene pa­triarchalische Einstellung der Arbeitgeber« weiter beibehiel­ten und u.a. darauf verzichte­ten, sonn- und feiertags arbeiten zu lassen. So konnten die 8-14jährigen Kinder ungehindert zur „Sonntags-Armenschule“ - ab 1835 Sonntagsschule - gehen.

Zu dem damaligen Verhältnis Fabrikherr—Arbeiter heißt es u. a. weiter:
„Beispielhaft und für die Voreifelstadt charakteristisch war die von dem 1. Elementarschullehrer Franz Obernier (1829 -1838 an der Euskirchener Knabenschu­le) entworfene Übereinkunft zwischen den Fabrikanten der Gemeinde Euskirchen hinsicht­lich des Verhaltens gegen die bei ihnen arbeitenden schul­pflichtigen Knaben und deren Eltern. Da die Entwicklungsge­schichte . der Euskirchener Sonntagsschule" - so der Ver­fasser - „von der Heimatfor­schung bisher falsch dargestellt wurde, soll die verhältnismäßig gute Zusammenarbeit zwischen Schulvorstand, Lehrern und Fa­brikanten anhand der von mir zufällig entdeckten Überein­kunft, einer heute vergilbten Urkunde, bewiesen werden."

„Das Rauchen der Knaben"

Aus dem fast modern wirkenden „Lehrvertrag" für die Erzie­hung der 8-14jährigen „Fabrikknaben“, die „bei schlechter Ernährung vom frühen Morgen bis zum späten Abend mit Ar­beiten, die ihren Kräften oft gar nicht angenehm sind", in Euskirchen beschäftigt wurden, zi­tieren wir zur Kennzeichnung der damaligen Schul- und Sozialsituation aus dem Büchlein:

„§ 1: Kein Gesuch von Eltern um Arbeit für ihre Söhne darf Berücksichtigung finden, wenn selbe nicht ein für den betref­fenden Knaben entsprechendes Entlassungszeugnis aus der Schule oder   einen  von dem Herrn Bürgermeister ausgestell­ten Erlaubnisschein zum Besuch der Sonntagsschule vorzeigen können."

„§ 5: Nur den Eltern darf der bedingte Lohn oder sogenannte Anlernverdienst ausgezahlt werden, um den Knaben jede Gelegenheit zu nehmen, für Branntwein und Tabak Mittel zu gewinnen."

„§ 7: Lieder, Gespräche und Handlungen bei den Fabrikar­beitern, welche die Sittlichkeit gefährden, sollen weniger den Erwachsenen, viel weniger den Knaben gestattet werden. Der Gebrauch, dass die Knaben den Erwachsenen die Tabakpfeife anzünden müssen, soll, wo er noch besteht, sofort abgeschafft und überhaupt das Rauchen der Knaben nicht gestattet werden."

 

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Aus Kölnische Rundschau vom 6. Dezember 1973

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