Kriminalität in der Nachkriegszeit (1945 -1947) – Aus dem Gerichtssaal
und den amtlichen Mitteilungen des Kreises Euskirchen

(TEIL 2 )

von Hans-Dieter Arntz
26.06.2011

 

 

Gemessen an der heutigen Kriminalität waren viele Delikte in der Nachkriegszeit Lappalien und würden heute gar nicht mehr Beachtung finden. Gemeint sind Vergehen, die man als „Mundraub“ bezeichnen würde.

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Die „Amtlichen Polizeiberichte“ bestätigen, dass neben den vielen Diebstählen auch „Amtsunterschlagungen“ im Jahre 1947 durchweg an der Tagesordnung waren. Hier handelte es sich aber keineswegs um Korruptionen, an deren Dimension heute die Zeitungsleser leider längst gewöhnt sind, sondern meist um kleine Delikte, die aber dennoch sehr hart bestraft wurden. So berichten die „Amtlichen Mitteilungen für Euskirchen“ am 8. August 1947, dass der 29jährige Polizei-Wachtmeister Hans K(...) aus Satzvey einem plombierten „Amtskanister“ 5 Liter Benzin entnommen und für sich selber gebraucht habe. „Wegen Amtsunterschlagung und Einbruchs beantragte der Vertreter der Anklage 3 Monate Gefängnis. Das Gericht schloss sich dem Antrag an.“

Die amtlichen Mitteilungen und Polizeiberichte nannten grundsätzlich den vollen Namen der Verurteilten, die dadurch öffentlich angeprangert wurden. Dadurch sollte eine Abschreckung bewirkt werden. Euskirchen gehörte zur Britischen Besatzungszone und unterstand somit den englischen Militärgerichten. Am 22. August 1947 wurde das harte Urteil eines englischen Militärgerichtes über „Schwarzschlächter“ im Billiger Wald ausgesprochen: „Als sie das Fleisch gerade fortschaffen wollten, wurden sie von 3 Polizisten gefasst. Der amtierende Richter führte aus, dass diese Tat ein schwerwiegendes Vergehen gewesen sei, da man der notleidenden Bevölkerung das Fleisch entziehe.“ Die beiden Euskirchener Metzger, Konstantin (...) und M(...) C(...), erhielten 6 bzw. 10 Monate Gefängnis.

 

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Im Juli 1947 hatte Vera B(...) aus Ostpreußen ihren 2 1/2-jähriges Söhnchen in dem Bahnhofsgebäude in Euskirchen ausgesetzt: „Das Kind heißt Gerhard K(...), geboren am 28. (...) in (...) und hat weißblondes, lockiges Haar, auffallend gute Zähne, schwarze Augen. Die Bevölkerung wird gebeten, die Polizei in der Suche nach dem oben beschriebenen Kind zu unterstützen.“

 

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Unter der Überschrift „Der Schatz in der Mühle“ gibt der „Amtliche Polizeibericht“ am 19. September 1947 Auskunft über den 18jährigen Günter M(...) aus Köln-Höhenhaus, der in einer Mühle bei Kuchenheim einen Blechkasten mit 14.000 RM und zwei goldenen Armbändern gefunden und behalten hatte. Obwohl bis heute unklar ist, wem das Diebesgut gehörte oder ob es sogar Jahre vorher von Juden dort versteckt worden war, wurde der junge Mann mit 2 Monaten Gefängnis bestraft:

Im Monat August 1947 wurden im Altkreis Euskirchen folgende Delikte zur Anzeige gebracht: 3 gefährliche Körperverletzungen, 15 leichte Körperverletzungen, 1 Abtreibung, 2 Sittlichkeitsdelikte, 2 Raubfälle oder räuberische Erpressungen, 161 einfache Diebstähle, 9 Unterschlagungen, 4 Brandstiftungen, 4 Fälle von Betrug und Untreue, 1 Urkundenfälschung, 43 sonstige Vergehen, 1 mal unbefugter Besitz von Waffen, 8 sonstige Vergehen gegen die britische Militärregierung.

Sittlichkeitsverbrechen spielten in der Nachkriegszeit auch eine gewisse Rolle. Am 10. Juli 1947 wurde in Euskirchen auf der Roitzheimer Straße eine Frau vergewaltigt. Im September wurde vor einem Sittlichkeitsverbrecher gewarnt, der „zwei Notzuchtverbrechen in der Gegend von Bliesheim an 2 Frauen im Alter von 77 Jahren verübt“ hatte. Diese hatten im Wald Holz gesammelt und wurden dabei misshandelt, verletzt und mit einem Messer bedroht. Nach dem etwa „25jährigen Täter in schwarzer Soldatenbluse und Soldatenmütze“ wurde gefahndet:

 

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