Karneval und Weiberfastnacht sind auch in der Voreifel seit Jahrhunderten ein Bestandteil des rheinischen Brauchtums. Somit ist auch für die hiesige Region ein historischer Überblick stets interessant und belustigend. Unter der Überschrift Karneval, Anno Tobak „Die Thorheit muß einmal im Jahr ausgähren, damit sie das Faß nicht sprenge“ stellte ich am 8. Februar 1985 im Euskirchener Lokalteil der „Kölnischen Rundschau“ die Geschichte des Euskirchener Karnevals dar.
Ein historischer Überblick ist nicht nur in der benachbarten Domstadt Köln, sondern sicher auch für die hiesige Region interessant und belustigend. Immerhin galt in der Umgebung der Kreisstadt eine karnevalistische Verkleidung im Jahre 1651 als Gotteslästerung. Zu den ersten Quellen über den Karneval in hiesigen Breiten gehört die Verordnung der Stadt Münstereifel: „Einstellung der vorhandenen Mommereyen" (1651).
Seit Jahrhunderten feiert man Karneval in der Euskirchener Region; früher allerdings anders als heute. Seit mindestens dem Jahre 1840 gehört er in der Voreifel zum organisierten Brauchtum und wird – sicher aus gutem Grund - durch eine Reihe von Vorschriften reglementiert. Im 19. Jahrhundert gab zwar der „Held Karneval“ oder der „Hanswurst“ beim närrischen Treiben den Ton an –; was erlaubt war, bestimmte jedoch die Polizei.
Die Druckerei der Euskirchener Volkszeitung in der Hochstraße 11 druckte im Jahre 1908 ein kleines Programmheft, das die „Lieder zur 1. Glanzsitzung mit Damen“ auswies. Für die in unmittelbarer Nachbarschaft residierende „Carnevals-Actien-Gesellschaft § 11.“ wurde somit ein Nachweis erstellt, dass schon vor 100 Jahren „Lob jederzeit den Frauen und Mägdelein“ galt. Zu „Weiberfastnacht“ am 23. Februar 1908 feierten Männer und Frauen zum ersten Male gemeinsam. Dies bezeichneten die Euskirchener Karnevalisten als „1. Glanzsitzung mit Damen“. Ob das Lied „Jett vom Bütze“ damals nicht als sehr frivol galt?
Weitere karnevalistische Lieder haben die Überschrift: „Jet vom Kalv“ und „Haarspitzenkatarrh“: