„MAHN-MAL (!)“: Ist der Begriff „Reichskristallnacht“ ein terminus technicus der „Erinnerungskultur“?

von Hans-Dieter Arntz
25.10.2008

Die Erinnerung an die „Reichskristallnacht“ ist für mich mit den Begriffen Erinnerung, Wiedergutmachung, Mahnung und Gedenken verbunden. Aber auch 70 Jahre nach dem Novemberpogrom von 1938 sollte dieses Ereignis sicher mehr sein als ein nur historisch einzuordnendes Ereignis. Bereits letzte Woche machte ich mir Gedanken über spezielle Formen des derzeitigen Gedenkens. Vgl. Kritische Anmerkungen zum 70. Jahrestag der „Reichskristallnacht“ und des „Novemberpogroms“ in der Eifel und Voreifel

Ursache, Verlauf und Auswirkung sind inzwischen sehr differenziert dargestellt und gewertet worden. Als „Kristallnacht" oder „Reichspogromnacht" gehört dieses Ereignis auch längst zum Curriculum des deutschen Schulwesens, so dass jeder über die eigentlichen Fakten Bescheid wissen sollte. Der 9./10. November wird also stets mit der gelenkten und organisierten Zerstörung von Leben und Eigentum der im Deutschen Reich lebenden Juden in Verbindung gebracht werden.

 

Warenhaus_Horn


„Kristallnacht“ in Euskirchen: Brennendes Warenhaus Jacob Horn

Postkartenzeichnung

 


Postkartenzeichnung von der Euskirchener Synagoge

 

Der zurzeit an der Universität Kiel lehrende Politologe Ha­rald Schmid betrachtet den Begriff „Reichskristallnacht" als eine Art „Signalwort der Erinnerungskultur", das eine Eigen­dynamik hat und zur dauernden Diskussion aufruft. Auch die vielen anderen termini technici, die denselben Pogrom aus verschiedener Sicht zu präzisieren versuchen, bestätigen die stete Diskussion. Eine Sammlung solcher Begriffe ergibt u.a. auch: Reichspogromnacht, Novemberpogrom, „Synagogenbrand", Pogromnacht (...).

Aber schon die Verwendung des Begriffes, der eigentlich immer dasselbe historische Faktum bezeichnen soll, verursacht gelegentlich Unsicherheit. Als ehemaliger Pädagoge an einem Euskirchener Gymnasium stellte ich fest, dass selbst sprachgewandte Schüler häufig bei dem Begriff stockten und sich dann zu Begriffen wie „sogenannte Kris­tallnacht" oder „Kristallnacht in Anführungsstrichen" genötigt sahen. Überhaupt, es wird auch von kritischen Pädagogen gewünscht, das Vokabular zur Beschreibung der Vorgänge im Dritten Reich in Anführungsstriche zu setzen, da zum Bei­spiel „Machtergreifung" oder „entartete Kunst" ideologisch belastet sind. Hierzu gehören u.a. auch die „Junker" von der NS-Ordensburg Vogelsang, die Einrichtung des „Lebensborn" oder „Braune Hochzeiten". Besonders als Deutscher sollte man Wert auf eine passende Semantik und Idiomatik legen. Die Anführungszeichen drücken mit Recht eine kritische Distanz aus. Im Freundeskreis, ohne soziale Kontrolle, ist dies seltener. Warum wohl?

Aber die Diskussion um die Richtigkeit des Begriffes, des­sen Nuance oder potenzielle Fehldeutung, verursacht bei einem Deutschen dennoch heute Unsicherheit. Antworten auf diesbezügliche Fragen beschreiben den kom­plexen geschichtskulturellen Zusammenhang dieses Ereignisses, dessen Benennung und Datierung seiner historisch-poli­tischen Deutung und öffentlichen Vergegenwärtigung. Im verkürzenden Gedenken gehen diese Verbindungen aber oft wieder verloren.

An der Entwicklung der Sprache, einem der wichtigsten Orte der Konstruktion von Geschichte, lässt sich zeigen, wie ursprünglich bloß abkürzende Überschriften im Laufe der Zeit zu Inhalten gerinnen. Da auch unser deutsches Vokabular nichts mehr Neues aus dem täglichen Umgang mit dem Judentum enthält und einst altbekannte Redewendungen selbst im regionalen Dialekt und Platt allmählich verschwinden, sollte man sich fragen, ob diese bisher unbeachtete verbale Verdrängung oder gar Negierung im Freud`schen Sinne die einstige Ausgrenzung durch die Nationalsozialisten fortsetzt. Heute - 70 Jahre nach der „Reichskristallnacht“ - ist Jüdisches in unserer Hochsprache oder im „Platt“ nicht mehr präsent – oder wird nur noch vorsichtig erwähnt. Kein Eifeler Bauer würde es heute noch wagen, öffentlich von einem „ahle Jüd“ zu sprechen. Im November publiziere ich eine diesbezügliche Studie unter der Überschrift „Jüdisches im Dialekt und Platt der Voreifel und Eifel“(1) , die dieses Phänomen anhand vieler Beispiele beweisen wird.

Auch in meinem neu erschienenen Buch „REICHSKRISTALLNACHT – Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande griff ich den Gedanken des Politologen Harald Schmid auf, der auch nach der bestehenden Dyna­mik des Wortes „Reichskristallnacht" oder auch „Novemberpogrom" fragte. Dazu sagt er selber:

„(...) das Wort bleibt auch ein nützlicher sprachlicher Stolperstein. Denn die scheinbar bloß etymologische und semantische Kontroverse führt geradewegs zum Gespräch über die ganze NS-Vergangenheit, den kritischen Umgang mit ihr und das Bemühen um moralische Genauigkeit - auch in der heutigen Benennung politischer Verbrechen."(2)

Das Bemühen um historische und moralische Genauigkeit sollte bei der Darstellung und Bewertung der „Reichskristall­nacht", auch 70 Jahre nach diesem Pogrom, ein wesentliches Anliegen sein. Für die Regionalhistorie ist die Sammlung von historischen Fotos, Briefen und anderen Unterlagen immer noch von großem dokumentarischem Wert. Fotosamm­lungen, Fotoalben und einzelne Aufnahmen aus dem Leben der deutschen Juden vor und nach 1933 sowie der Judenverfolgung sind ein Beitrag hierzu, denn die damaligen Zeitzeu­gen werden immer weniger. Der Autor dieses Buches vertritt nach 30jähriger Forschungsarbeit zum Thema „Juden in der Eifel und Voreifel" immer noch die Ansicht: Je häufiger die Erinnerung, desto eindringlicher die Mahnung!

Wiedergutmachung, Erinnerung und Mahnung sind 70 Jahre nach der „Reichskristallnacht" Gebote, die auch für die nächste Zeit gültig sind. Wenn sie auch auf andere Ereignisse übertragbar sind, so sollen sie auf jeden Fall für den Novem­berpogrom von 1938 eine dringende Bedeutung haben. Aber „Wiedergutmachung" kann nie in der eigentlichen Bedeutung des Wortes verstanden werden, sie bleibt letztendlich immer nur eine symbolische Handlung. Die israelische Regierung problematisierte dies 1951 mit Blick auf den Massenmord und die Ausplünderung der Juden:

„Keine Schadenersatzzahlung kann die zerstörten menschlichen Leben und kulturellen Werte gutmachen oder die Folterungen und Leiden der Männer, Frauen und Kinder abzahlen, die durch alle nur erdenklichen Mittel einer viehischen Einbildungskraft getötet worden sind."

Bis in die 70er Jahre hinein gab es in der Nordeifel kaum eine systematische Aufarbeitung der „jüngsten Geschichte."(3) Der „Reichskristallnacht" wurde eigentlich gar nicht be­sonders gedacht. Aber man sollte nicht vergessen:

Mahnmale und Gedenkfeiern wurden erst zur moralischen Verpflichtung, als man sich regionalhistorisch mit dem Nationalsozialismus und der Judenverfolgung auseinanderzusetzen begann und dadurch eine „Sensibilisierung" verursachte. Daher kommt der systematische Regionalhistorie eine besondere Bedeutung zu, weil sie konkret personifiziert und historisches Geschehen – das Beispiel der Anne Frank beweist das – individualisiert.

Nur wenige Gemeinden hatten bis in die 60/70er Jahre ein Mahnmal oder einen Gedenkstein zur Erinnerung an die einstigen jüdischen Mitbürger. In größeren Städten wurden sie in die „vom Nationalsozialismus Verfolgten“ miteinbezogen. Auch die Benennung von Straßen nach verdienstvollen jüdischen Mitbürgern war problema­tisch. Beides kann exemplarisch am Beispiel der Kreisstadt Euskirchen bewiesen werden. Es dauerte fast ein Jahrzehnt, bis der Stadtrat einen Bürgerantrag realisierte, mit einem Dr.-Hugo-Oster-Platz die Verdienste eines jüdischen Arztes und Stadtverordneten posthum zu würdigen. Seit Juni 2006 läuft ein ähnliches Verfahren um eine Josef-Weiss-Straße, mit der der Lebensleistung des charismatischen Judenältesten von Bergen-Belsen(4) gedacht werden soll. Er wurde in Euskirchen-Flamersheim geboren.

Spektakulär war auch die Vorgeschichte des Gedenksteins auf dem Grundstück der ehemaligen Euskirchener Synago­ge. Zur Errichtung eines Mahnmals an dieser würdigen Stelle kam es wohl früher deswegen nicht, weil erst ab 1948, unter dem Aktenzeichen RÜT 121/52, die „Rückerstattungssache Israelitische Gemeinde gegen Stadtgemeinde Euskirchen" lief, die unter merkwürdigen, polemischen Vorzeichen geführt wurde. An anderer Stelle wurde hierauf eingegangen(5), so dass über die Euskirchener Schlussfolgerung, das Synagogengrundstück würde „an Wert verlieren", wenn eine „Gedenkplatte" angebracht würde, nicht mehr re­flektiert werden soll. Immerhin diente dies als Begründung der Euskirchener Stadtverwaltung, aus deren Amtsbezirk nur wenige Jahre vorher Hunderte von Juden auswandern muss­ten oder in den Osten geschickt wurden, keineswegs zur Auf­arbeitung einer moralischen Schuld.

Mit dem Erwerb besagten Grundstücks durch die Stadt (1954) verstummten auch jüdische Forderungen nach einem Mahnmal. Den von verschiedenen Seiten vorgetragenen Wünschen zur nun fälligen Errichtung eines Mahnmals - der Film Holocaust war inzwischen jedem bekannt - wurde ab 1980 mehr Aufmerksamkeit geschenkt, so dass der Artikel im Kölner Stadtanzeiger (Teil Euskirchen) vom 4. März 1980 „Die Juden in Euskirchen vergessen?" ein großes Echo hervorrief, das sich in einer Anzahl von Leserbriefen niederschlug. Mit Unterstützung aller im Rat vertretenen Parteien wurde nun endlich ein Gedenkstein in Auftrag gegeben, der am 3. Mai 1981 in einer würdigen Feier auf dem ehemaligen Synagogengrund­stück enthüllt wurde.

 

Mahnmal

Gedenkplatte


Gedenkplatte in Kommern (Foto Arntz)

Jüdisches Mahnmal in Euskirchen (Foto Arntz)

 

 

Dieser Stein mit der Aufschrift „Unseren jüdischen Mitbür­gern, den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1933 bis 1945" trägt die Abbildung der Menorah, des siebenarmigen Leuchters als nationales Wahrzeichen Israels, das an die Erschaffung der Welt in sieben Tagen erinnert.

Etwa fünfzig Jahre nach dem Pogrom von 1938 hatte das Datum seinen festen Platz in der kommunalen und regionalen Erinnerungskultur gefunden. Unter der Überschrift „Aufrüttelnde Veranstaltungen zum 9. November" wurde über die Veranstaltungen in der Eifel und Voreifel berichtet.(6)

Seit einigen Jahren wird auch die spezifische Lokalgeschichte genauer untersucht und in das Gedenken einbezogen: etwa indem sämtliche Namen der jeweils vor Ort ermordeten, deportierten, vertriebenen und geschädigten jüdischen Personen verlesen werden und überlebende oder Augenzeugen ihre persönliche Geschichte erzählen. Auch die Begegnungen mit ehemals hier beheimateten jüdischen Mitbürgen hat etwas mit erinnern zu tun.

Da Erinnerung meistens auch etwas mit Mahnung zu tun hat, helfen auch solche Aktivitäten bei der „Aufarbei­tung unserer jüngsten Geschichte"; insofern ist die Aufforderung, „mahn mal", auch sprachlich eine ernst zu nehmende Aufgabe für die Zukunft. In diesem Zusam­menhang gilt sogar der oft problematisierte Satz: Man lernt aus der Geschichte. Man kann auf diese Art zwar nicht „die Vergangenheit bewältigen", aber man kann sich mit ihr auseinandersetzen und wachsam werden, weil die Diskriminierung von Minderheiten und Andersdenkenden zurzeit wieder bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker äußerte sich in diesem Sinne in seiner berühmt gewordenen Rede vom 8. Mai 1985, indem er wörtlich sagte:

 „.Es geht nicht darum, Vergangenheit zu bewältigen. Das kann man gar nicht. Sie lässt sich ja nicht nachträglich ändern oder ungeschehen machen. Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren!"

Die Gedanken zur „Reichskristallnacht" bzw. zum Novemberpogrom 1938 sollten zu einem Verantwortungsgefühl füh­ren - auch wenn neuerdings immer wieder von der jünge­ren Generation behauptet wird, man würde „doch nur an die Schuld der Deutschen erinnert."

Der ehemalige Direktor des Leo-Baeck-lnstituts in Jerusalem, Prof. Dr. Joseph Walk, hat­te mit Bezug auf diesen Vorwurf ein Grußwort verfasst, das am 3. Mai 1981 am neuen Mahnmal in Euskirchen verlesen wurde:

„…Die Verfolgten haben ein besseres Gedächtnis als die Verfolger, und weil dem so ist, sind die Verfolger und de­ren Nachkommen nicht nur moralisch verpflichtet, das Andenken an die schuldlos Gemordeten wach zu halten.

Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt und gilt auch für die Söhne und Enkel einer Generation, die die Ver­brechen verübt hat. Nicht um eine anfechtbare Kollektiv­schuld auf sich zu nehmen, sondern um sich ihrer fort­wirkenden Kollektivverantwortung bewusst zu werden, sollte jede Gemeinde das Andenken an die jüdischen Opfer des Naziregimes aufrechterhalten.

Gedenkschriften und Denkmale tilgen nicht die unauslöschliche Schuld; doch können sie Mahnzeichen für die Gegenwart und Zukunft werden, auf dass die Nachkom­men nicht mehr schuldig werden, nicht an den Andersge­arteten und nicht an sich selbst. Dies aber ist die gemeinsame, uns alle vereinende und versöhnende Aufgabe: Gerechtigkeit zu üben, gegenseitiges Verstehen zu fördern, für die Unterdrückten einzutreten und den Frieden zu erkämpfen."

 

Literaturhinweis

ARNTZ, Hans-Dieter, „REICHSKRISTALLNACHT“- Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande, Helios-Verlag Aachen 2008.

Anmerkungen

(1) ARNTZ, Hans-Dieter, Jüdisches im Dialekt und Platt der Voreifel und Eifel, Jahrbuch 2009 des Kreises Euskirchen.

(2) SCHMID, Harald, REICHSSCHERBENWOCHE, Datum und Erinnerung des Novemberpogroms von 1938, in: Zeitungsverlag „Freitag“ GmbH, Nr. 46, v. 08.11.2002.

(3) Eine rühmliche Ausnahme spielte in diesem Zusammenhang u.a. der Rechtsanwalt Klaus H. S. Schulte. Vgl. sein Werk Dokumentation zur Geschichte der Juden am linken Niederrhein seitdem 17. Jahrhundert, Düsseldorf 1972, das aufgrund vieler persönlicher Begegnungen, aber auch einer intensiven Archiv­arbeit basierte.

(4) Vgl. hierzu die Beiträge von ARNTZ, Jupp Weiss aus Flamersheim, der Judenälteste von Bergen-Belsen, in: JUDAICA - Ju­den in der Voreifel, Euskirchen 1983, Seite 434-446, sowie ders., Josef Weiss, ein Held in der Zeit des Holocaust, Jahr­buch für den Kreis Euskirchen, Euskirchen 2008, Seite 76-84. Weiterhin: WIKIPEDIA:

(5) Vgl. Zeitungsartikel „Die Juden in Euskirchen vergessen?" in: Kölner Stadt-Anzeiger, Teil Euskirchen, vom 4. März 1980 sowie den Leserbrief des Autors in: Kölnische Rundschau vom 18.3.1980: „Das Auslöschen der Erinnerung ist keine Bewältigung der Vergangenheit!"

(6) ARNTZ, „Aufrüttelnde Veranstaltungen zum 9. November - Eifel und Voreifel gedachten der Schrecken des Novemberpogroms", in: Jüdische Allgemeine vom 6.12.1988.

 

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